Betreuung persönlich ist anerkannter Anbieter zur Abrechnung des Entlastungsbetrags
25. April 2019
Veröffentlicht in: News
Wir haben es geschafft! Wir sind einer von ca. 60 Anbietern in ganz Bayern, die den Entlastungsbetrag von 125€ pro Monat mit der Pflegekasse abrechnen dürfen. Alle Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 1 haben Anspruch auf den Entlastungsbetrag, der nur von anerkannten Anbietern abgerechnet werden darf. Betreuung persönlich ist jetzt einer davon.
Dadurch ergeben sich für unsere Kunden und Betreuer enorm viele Vorteile:
Betreuung persönlich wird bei allen Pflegekassen als Angebot gelistet
Pflegekassen empfehlen ihren Versicherten aktiv unser Betreuungsangebot
Erbrachte Betreuungsleistungen können direkt über Betreuung persönlich mit den Pflegekassen abgerechnet werden
Betreuungspartner von Betreuung persönlich werden intensiv geschult, qualifiziert und begleitet
Alle gesetzlich vorgeschriebenen Inhalte werden im qualifizierenden Lehrgang „Gerontobetreuer“ vermittelt, den Betreuung persönlich exklusiv für Betreuungspartner anbietet
Die Zertifizierung ist eine Bestätigung der Qualität und der Verlässlichkeit unseres Angebots
Jede pflegebedürftige Person mit anerkanntem Pflegegrad hat Anspruch
Bis zu 40% der Pflegesachleistungen können nach entsprechendem Antrag auf den Entlastungsbetrag „umgewidmet“ werden.
Kurzinfo Entlastungsbetrag
Der Entlastungsbetrag steht allen Pflegebedürfigen mit festgestelltem Pflegegrad zu. Er muss zweckgebunden eingesetzt werden für ein qualitätsgesichertes Angebot zur Entlastung pflegender Angehöriger. Der Entlastungsbetrag hat das Ziel, Pflegebedürftige oder pflegende Angehörige dabei zu unterstützen, die Betreuung im Alltag und die hauswirtschaftliche Versorgung sicherzustellen und den Pflegealltag zu organisieren.
Ausführliche Informationen zum Thema finden Sie im Beitrag
Entlastungbetrag.