Auf den Pflegegrad kommt's an
83 Prozent der Menschen in Deutschland möchten für den Fall, dass sie im Alter betreut oder gepflegt werden müssen, in den eigenen vier Wänden bleiben. Die meisten, so ergab kürzlich eine Umfrage der Techniker Krankenkasse,
bevorzugen professionelle Unterstützung durch einen Pflegedienst. Als gute Alternative sehen 6 von 10 Befragten die häusliche Pflege durch den Partner oder Angehörige.
Die Gründe dafür, dass die Mehrheit im Pflegefall nicht in ein Heim umsiedeln möchte, liegen auf der Hand: Durch die Betreuung zu Hause können Betroffene in ihrem gewohnten Umfeld bleiben und ihrem bisherigen Tagesablauf weitgehend weiter folgen. Der weit verbreitete Wunsch nach ambulanter Unterstützung lässt sich mit Hilfe der gesetzlichen oder privaten Pflegeversicherung meist auch umsetzen. Nach Zahlen des Statistischen Bundesamts sind in Deutschland knapp 3 Millionen Menschen pflegebedürftig, fast drei Viertel
von ihnen werden im privaten Wohnumfeld versorgt. Die Pflegeversicherung steuert dazu je nach Pflegegrad finanzielle Hilfen in Form von Pflegegeld oder Pflegesachleistungen bei.
Der Pflegegrad und der damit verbundene Leistungsanspruch wird von einem Gutachter des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK; bei gesetzlich Versicherten) oder MEDICPROOF (bei privat Versicherten) festgestellt.
Pflegegeld
Pflegegeld wird ausgezahlt, wenn Angehörige die häusliche Pflege übernehmen. Hier die derzeitigen monatlichen Sätze (Stand: Okt. 2018)
Pflegegrad |
PG 1 |
PG 2 |
PG 3 |
PG 4 |
PG 5 |
Geldleistung |
0 € |
316 € |
545 € |
728 € |
901 € |
Angehörige sind in der genauen Ausgestaltung ihrer Pflege zwar unabhängig, aber durch das Pflegegeld finanziell schlechter gestellt als ein professioneller Pflegedienst, für den höhere Pflegesachleistungen eingesetzt werden dürfen.
Pflegesachleistungen
Pflegesachleistungen werden für die Kosten eines professionellen ambulanten Pflegedienstes eingesetzt.
Die aktuellen monatlichen Sätze richten sich auch hier nach dem jeweiligen Pflegegrad (Stand Okt. 2018):
Pflegegrad |
PG 1 |
PG 2 |
PG 3 |
PG 4 |
PG 5 |
Geldleistung |
0 € |
689 € |
1298 € |
1612 € |
1995 € |
Bitte beachten Sie: Die tatsächlichen Kosten für die häusliche Pflege liegen sowohl bei der Betreuung durch Angehörige als auch durch professionelle Pflegekräfte sehr häufig weit über diesen Leistungen der Pflegekasse. Weitere notwendige Aufwendungen müssen aus der eigenen Tasche bezahlt werden. Eine rechtzeitig abgeschlossene Pflegetagegeldversicherung oder auch Pflegerentenversicherung
kann dies abfedern.